Betreuungsbedingungen
1. Vertragspartner
Der Betreuungsvertrag kommt zwischen den auftraggebenden Eltern und Jens Pfeiffer als gesetzlichem Vertreter der betreuenden Jugendlichen zustande. Die Betreuung führt Laura durch. Anfragen, Zusagen und Abrechnung laufen ausschließlich über den gesetzlichen Vertreter.
2. Leistung
2.1 Umfang
Beaufsichtigen, Spielen, Vorlesen, Begleitung bei Hausaufgaben der Klassen 1 bis 4, Reichen vorbereiteter Mahlzeiten, Aufräumen nach dem Spielen.
2.2 Nicht enthalten
Kochen am Herd, Baden von Kleinkindern, Verabreichen von Medikamenten, Betreuung kranker Kinder, Fahrdienste, Übernachtung, Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Hausarbeit.
3. Zeitliche Grenzen
3.1 Bis zum Ende der Vollzeitschulpflicht
Höchstens 2 Stunden täglich, an höchstens 5 Tagen in der Woche, nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr, nicht vor oder während des Schulunterrichts (§ 5 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz, § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung). Das gilt auch nach dem 15. Geburtstag weiter, solange die Vollzeitschulpflicht besteht.
3.2 Ferienarbeit ab 15 Jahren
In den Berliner Schulferien sind ab dem 15. Geburtstag für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr bis zu 8 Stunden täglich zwischen 6:00 und 20:00 Uhr möglich (§ 5 Abs. 4 Jugendarbeitsschutzgesetz).
3.3 Nach Ende der Vollzeitschulpflicht bis zum 18. Geburtstag
Bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. Pause 30 Minuten ab 4,5 Stunden und 60 Minuten ab 6 Stunden Einsatzdauer (§§ 8, 11 und 14 Jugendarbeitsschutzgesetz).
3.4 Sonn- und Feiertage
An Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen in Berlin findet keine Betreuung statt. Buchungen außerhalb der genannten Zeitfenster sind nicht möglich, auch nicht im Einzelfall. Das Buchungssystem weist solche Anfragen ab.
4. Buchung und Bestätigung
Anfragen laufen über das Formular auf der Seite „Babysitting“ oder per E-Mail und Telefon, mit mindestens 3 Tagen Vorlauf. Die abgesendete Anfrage ist unverbindlich; verbindlich wird der Termin erst mit unserer Bestätigung per E-Mail. Vor dem ersten Einsatz findet eine kostenlose Probestunde in Anwesenheit der Eltern statt.
5. Vergütung und Abrechnung
Der Stundensatz beträgt 12,00 €, ab dem 15. Geburtstag 14,00 € und ab dem 18. Geburtstag 16,00 €. Angefangene halbe Stunden werden halb berechnet. Gesetzliche Pausen werden nicht vergütet. Die Zahlung erfolgt bar unmittelbar nach dem Einsatz. Umsatzsteuer fällt nicht an.
6. Absage
6.1 Durch die Eltern
Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei. Danach wird eine Stunde berechnet.
6.2 Durch uns
Bei Krankheit, Klassenarbeiten oder Schulveranstaltungen sagen wir ab, sobald wir davon wissen. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
7. Pflichten der Eltern
Sie bleiben während des Einsatzes telefonisch erreichbar und nennen eine zweite erreichbare Person. Sie hinterlegen vor dem ersten Einsatz die Rufnummern, Besonderheiten des Kindes und den Umgang mit Haustieren. Der Rückweg wird so gelegt, dass Laura vor Einbruch der Dunkelheit zu Hause ist; bei Bedarf begleiten Sie sie oder übernehmen die Fahrt.
8. Notfälle
Bei Verletzung oder Krankheit des Kindes ruft Laura zuerst Sie an, bei Gefahr im Verzug zuerst den Rettungsdienst unter 112. Entscheidungen über ärztliche Behandlung treffen ausschließlich Sie.
9. Haftung
Für Schäden haftet der Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften; bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung Betreuungspersonen einschließt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für Buchungen, die nach der Veröffentlichung eingehen. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Stand: 17.09.2026